Eine Altersschätzung ist keine Altersbestimmung!
EUC (European Committee for Quality Assurance EUC in Brüssel) nach ISO 17024 zertifizierungsgeprüfter Gutachter beim BDSF - Bundesverband Deutscher Fachgutachter und Sachverständiger für Privat- und Behördliche Gutachten zur Altersbestimmung von Cerviden.
Altersbestimmung anhand der Zahnschliffmethode nach A. Schatz von 1987.
Freilegung aller gebildeten Zahnzementzonen (Zonierungen) am Molaren von Rotwild, Hirsch, Rehbock, Damhirsch und Elch in Anlehnung an den einfachen Zahnschliff nach
B. Mitchell von 1967 im eigens
erarbeiteten Serienschnitt - MultiSegmentTM - Verfahren
Präzise Auswertung mit
nachweislicher fotographischer Dokumentation im Gutachten
der jährlich gebildeten Zonierungen
(sog. Alters- Jahreslinien) am Molaren M1 oder ggf. auch M2 zur Nachvollziehbarkeit des ermittelten Alters.
Diese Altersbestimmung ist für alle Individuen aus der Familie der Cerviden anwendbar
wie Rotwild - Hirsch, Tier und Rehwild sowie für Rehbock und Rehgeiß ebenso wie für Elch und Damhirsch sprich dem Damwild.
Die Notwendigkeit einer exakten Altersbestimmung dient der objektiven Klärung
bei Streitfragen zwischen Erleger,
Berufsjägern, Jagdpächtern, Bewertungskommission, Jagdbehörde und die durch das Jagdgesetz verbundenen
Klasseneinteilungen. Unstimmigkeiten interner Hegerichtlinien von Rotwild und Damwild
Hegegemeinschaften, sowie der lediglich okularen Bewertung der natürlichen Zahnabnutzung durch eine Kommission sind Gründe dafür, da diese Alters - Schätzungen oft um +- 2 bis 3 Jahre falsch sind
wenn nicht nachweislich alle Abwurfstangen vorliegen. Eine nachweisliche fotografische Dokumentation des Alters ist unparteiisch, objektiv und klärt dann diese Streitfragen im Nachhinein
zweifelsfrei.
Ebenfalls sehr interessant für besonders kapitale und alte Hirsche aus rein persönlichem Interesse!